Die Haftung aus Verwaltungsrechtsverhältnis. Zugleich ein Beitrag zur Figur des "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses". (Schriften zum Öffentlichen Recht; SÖR 830)
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Die Haftung aus Verwaltungsrechtsverhältnis. Zugleich ein Beitrag zur Figur des "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses".