Die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit im Sinne des §19 Abs. 2 Halbs. 1 Alt. 2 BSHG unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 12 Abs. 2 GG
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Die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit im Sinne des §19 Abs. 2 Halbs. 1 Alt. 2 BSHG unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 12 Abs. 2 GG