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Europäisches Zivilprozessrecht: Kommentar zu EuGVO, Lugano-Übereinkommen und Europäischem Vollstreckungstitel
Jan Kropholler
Gebundene Ausgabe. Recht und Wirtschaft 2005-09-08.
ISBN 9783800514236
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Präsentation des Verlages
Nach Inkrafttreten der EG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsordnung Nr. 44/2001 (EuGVO) zum 01.03.2002, die nunmehr die Grundlage der Kommentierung bildet, ist dieses Standardwerk zum Europäischen Zivilprozessrecht unentbehrlich. Im Unterschied zum alten EuGVÜ ist die EuGVO als sekundäres Gemeinschaftsrecht in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht, gegenüber dem die nationalen Zivilverfahrensordnungen weichen müssen.
Die einleitenden Erläuterungen geben einen instruktiven Überblick über die Rechtsquellen des europäischen Zivilprozessrechts. Auch methodische Fragen, etwa zur so genannten gemeinschaftsrechtlich autonomen Auslegung, sind hier vor die Klammer gezogen. Daneben findet sich an dieser Stelle eine knappe systematische Erläuterung der EheGVO, die noch im Jahre 2001 in Kraft getreten ist. Auf die ebenfalls aus 2001 stammende ZustVO wird dagegen bei den Schnittstellen zur EuGVO eingegangen (z.B. bei Art. 26 EuGVO).
Der Schwerpunkt der Kommentierung der EuGVO liegt mit gut 250 Seiten naturgemäß auf der Zuständigkeit (Art. 2-31 EuGVO). Dabei wird besonderes Augenmerk auf die inhaltlichen Neuerungen gegenüber dem EuGVÜ gelegt (z. B. beim besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art. 5 EuGVO). Vergleichsweise breiten Raum nehmen zudem Anerkennung und Vollstreckung ein (Art. 32-56 EuGVO). Die Erläuterungen sind übersichtlich gegliedert und gut verständlich geschrieben, so dass sich auch Generalisten in ihnen ohne weiteres zurechtfinden. Dies ist umso höher einzuschätzen, als der Autor durchweg auch die ausländische Rechtsprechung und Literatur verarbeitet hat.
So bleibt das Werk trotz seines wissenschaftlichen Anspruchs, wie er nicht nur in dieser Verbreiterung der Materialgrundlage zum Ausdruck kommt, stets ein zuverlässiger Begleiter für die forensische Praxis. Der praktische Nutzwert des Buchs wird schließlich noch durch einen umfangreichen Textanhang gesteigert, der beispielsweise eine Synopse EuGVÜ/EuGVO enthält, da Ersteres wegen des Grundsatzes der Nichtrückwirkung nach Art. 66 Abs. 1 EuGVO noch geraume Zeit bedeutsam bleiben wird. --RA Claudia von Selle
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