Präsentation des Verlages
Ein halbes Jahrhundert äußerer Frieden und wirtschaftliche Prosperität haben ihre Spuren hinterlassen. Deutschland steht eine gewaltige Vererbungswelle bevor, bei der Vermögen bislang unbekannten Ausmaßes weitergegeben wird. Die so genannte Erbengeneration steht ante portas. Erben -- und mehr noch Vererben -- will allerdings gelernt sein.
Das Handbuch Erbrecht wendet sich in erster Linie an juristische Laien. Es will dem normalen Bürger eine konkrete Hilfe sein, wenn es um Fragen des richtigen Erbens und Vererbens geht. Das Buch ist deshalb ganz auf praktische Informationsbedürfnisse zugeschnitten. So handelt Bartsch nicht etwa nur zentrale Materien wie zum Beispiel die Testamentserrichtung oder das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ab, sondern gibt beispielsweise auch genaue Hinweise dazu, woran die Hinterbliebenen denken müssen und was nach dem Tod eines Angehörigen zu tun ist. Gesteigerten Wert legt der Autor -- seiner primären Zielgruppe angemessen -- zudem auf leichte Verständlichkeit, namentlich klaren Aufbau, einfache Sprache und illustrative Fallbeispiele. Demselben Zweck dienen auch Arbeitshilfen wie der Abdruck wichtiger Gesetzesbestimmungen oder die Wiedergabe wichtiger Gerichtsentscheidungen.
Darüber hinaus können aber auch Praktiker von den Erfahrungen profitieren, die Bartsch in langjähriger anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts gemacht hat. Die Lektüre sensibilisiert insbesondere dafür, wie man die nicht zuletzt menschlich schwierige Thematik im Mandantengespräch angeht. Zum Beispiel kämen wohl nur wenige Juristen auf die Idee, den Rechtssuchenden ungefragt über die scheinbare Selbstverständlichkeit zu belehren, dass er durch ein Testament in keiner Weise gehindert wird, über sein Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen. Dies mag für einen juristisch nicht vorgebildeten Bürger aber durchaus der Grund sein, weshalb er sich noch nicht zu einer Regelung seiner Erbfolge entschließen konnte.
Fazit: Das Handbuch Erbrecht kann allen erbrechtlich Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden, besonders aber älteren Menschen, die rechtzeitig noch ihr Haus bestellen wollen. --RA Claudia von Selle
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Handbuch Erbrecht. Erben und Vererben: Richtig vorsorgen
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